Eine professionelle Ernährungsberatung kann die Krankheitsvorsorge
unterstützen oder sogar bestehende Krankheiten lindern. Daher übernehmen
die Krankenversicherungen die Kosten ganz oder teilweise.
Fettleibigkeit oder Obesitas ist beispielsweise ein zunehmendes Problem
und kann zu zahlreichen Folgeerkrankungen führen. Schon Kinder und
Jugendliche wiegen heute oft etliche Kilos zu viel durch kalorienreiches
Essen und deutlich zu wenig Bewegung. Um Gewicht zu reduzieren, kann
eine vernünftige Diät hier wünschenswert oder sogar medizinisch zwingend
erforderlich sein. Ist durch mangelnde Bewegung und zu viel fettreiches
Essen das Körpergewicht in ungesundem Maße erhöht, so sollte unter
professioneller Aufsicht und Begleitung das Gewicht durch eine Diät
normalisiert werden.
Optimal ist selbstverständlich, das Körpergewicht durch eine dauerhafte Ernährungsumstellung auf gesunde, fettarme Kost zu reduzieren. Wenig Fett, viel Obst, Gemüse, magere Milch- und Fleischprodukte sowie Kohlenhydrate aus Vollkornerzeugnissen sind eine ausgezeichnete Grundlage, um sein Gewicht auf Dauer zu reduzieren und zu halten. Ein individuell erstellter und angepasster Bewegungsplan hilft zusätzlich.
Eine dauerhaft wirksame Diät sollte von einem Ernährungsberater und
eventuell einem Arzt begleitet werden. Sie überwachen die verschiedenen
Phasen der Diät und können korrigierend eingreifen, wenn es erforderlich
ist. Dies gilt im besonderen Maße, wenn schon Vorerkrankungen wie
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkprobleme, Gicht oder Diabetes
mellitus Typ 2 bestehen. Die Krankenkassen übernehmen im Rahmen ihrer
Präventionsprogramme den überwiegenden Anteil an den Kosten für die
Beratung sowie begleitende Kurse. Der Umfang der Programme ist bei den
Krankenkassen unterschiedlich und sie können auch Empfehlungen
aussprechen.
Es gibt einige Vorbedingungen, damit die Krankenversicherungen die
Kosten der Diät übernehmen. Der Kurs muss bestimmte Programmteile
enthalten, wie Ernährungsumstellung, Bewegungsplan und Diätplan. Der
Ernährungsberater muss über eine entsprechende Ausbildung und
Qualifikation verfügen. Er sollte mindestens Diätassistent und
bestenfalls Ernährungswissenschaftler sein. Vor der Inanspruchnahme
sollte man sich mit den Krankenversicherungen abstimmen, ob die Kosten
für den gewählten Kurs übernommen werden. Zusätzliche Diätkosten werden
von den Krankenkassen auch erstattet, wenn das Ãœbergewicht oder die
Fettleibigkeit durch eine Erberkrankung - beispielsweise
Stoffwechselstörung - verursacht wird.
Neben den gesetzlichen Krankenkassen unterstützen auch die private Krankenversicherung eine gesunde Ernährung mit entsprechenden Beratungsangeboten. Hier finden Sie weitere Informationen und ein Vergleich der Tarife für die private Krankenversicherung. Auch hier müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit die Private Krankenversicherung sich mit einer Zuzahlung an einer Ernährungsberatung beteiligt.
Ein Anspruch auf eine Ernährungsberatung liegt bei Krankheiten vor, die durch eine falsche Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist, beispielsweise Diabetes, Allergien, Osteoporose oder Krebs. Jedoch muss in einem solchen Fall zuvor die Beratungssitzung vom Arzt spezifisch verordnet werden.
Weiterhin geben die privaten Krankenversicherungen auch gerne Auskunft für diverse Anlaufstellen, Zentren und empfehlen einen kompetenten Ernährungsberater.
Hier finden Sie ein Auflistung der Ernährungsberater nach PLZ-Gebieten.
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