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Diät-Unterstützung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Dieser Artikel wurde verfasst von Angelika Schmid

Eine professionelle Ernährungsberatung kann die Krankheitsvorsorge unterstützen oder sogar bestehende Krankheiten lindern. Daher übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten ganz oder teilweise.
Fettleibigkeit oder Obesitas ist beispielsweise ein zunehmendes Problem und kann zu zahlreichen Folgeerkrankungen führen. Schon Kinder und Jugendliche wiegen heute oft etliche Kilos zu viel durch kalorienreiches Essen und deutlich zu wenig Bewegung. Um Gewicht zu reduzieren, kann eine vernünftige Diät hier wünschenswert oder sogar medizinisch zwingend erforderlich sein. Ist durch mangelnde Bewegung und zu viel fettreiches Essen das Körpergewicht in ungesundem Maße erhöht, so sollte unter professioneller Aufsicht und Begleitung das Gewicht durch eine Diät normalisiert werden.

Optimal ist selbstverständlich, das Körpergewicht durch eine dauerhafte Ernährungsumstellung auf gesunde, fettarme Kost zu reduzieren. Wenig Fett, viel Obst, Gemüse, magere Milch- und Fleischprodukte sowie Kohlenhydrate aus Vollkornerzeugnissen sind eine ausgezeichnete Grundlage, um sein Gewicht auf Dauer zu reduzieren und zu halten. Ein individuell erstellter und angepasster Bewegungsplan hilft zusätzlich.

Eine dauerhaft wirksame Diät sollte von einem Ernährungsberater und eventuell einem Arzt begleitet werden. Sie überwachen die verschiedenen Phasen der Diät und können korrigierend eingreifen, wenn es erforderlich ist. Dies gilt im besonderen Maße, wenn schon Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkprobleme, Gicht oder Diabetes mellitus Typ 2 bestehen. Die Krankenkassen übernehmen im Rahmen ihrer Präventionsprogramme den überwiegenden Anteil an den Kosten für die Beratung sowie begleitende Kurse. Der Umfang der Programme ist bei den Krankenkassen unterschiedlich und sie können auch Empfehlungen aussprechen.
Es gibt einige Vorbedingungen, damit die Krankenversicherungen die Kosten der Diät übernehmen. Der Kurs muss bestimmte Programmteile enthalten, wie Ernährungsumstellung, Bewegungsplan und Diätplan. Der Ernährungsberater muss über eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation verfügen. Er sollte mindestens Diätassistent und bestenfalls Ernährungswissenschaftler sein. Vor der Inanspruchnahme sollte man sich mit den Krankenversicherungen abstimmen, ob die Kosten für den gewählten Kurs übernommen werden. Zusätzliche Diätkosten werden von den Krankenkassen auch erstattet, wenn das Übergewicht oder die Fettleibigkeit durch eine Erberkrankung - beispielsweise Stoffwechselstörung - verursacht wird.

Neben den gesetzlichen Krankenkassen unterstützen auch die private Krankenversicherung  eine gesunde Ernährung mit entsprechenden Beratungsangeboten. Hier finden Sie weitere Informationen und ein Vergleich der Tarife für die private Krankenversicherung. Auch hier müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit die Private Krankenversicherung sich mit einer Zuzahlung an einer Ernährungsberatung beteiligt.

Ein Anspruch auf eine Ernährungsberatung liegt bei Krankheiten vor, die durch eine falsche Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist, beispielsweise Diabetes, Allergien, Osteoporose oder Krebs. Jedoch muss in einem solchen Fall zuvor die Beratungssitzung vom Arzt spezifisch verordnet werden.

Weiterhin geben die privaten Krankenversicherungen auch gerne Auskunft für diverse Anlaufstellen, Zentren und empfehlen einen kompetenten Ernährungsberater.

Hier finden Sie ein Auflistung der Ernährungsberater nach PLZ-Gebieten.

 


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